Römisches Brandgräberfeld Idenheim

Koordinaten: 49° 53′ 18″ N, 6° 33′ 26″ O

Römisches Brandgräberfeld Idenheim
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Lage Rheinland-Pfalz, Deutschland
Fundort Idenheim
Römisches Brandgräberfeld Idenheim (Rheinland-Pfalz)
Wann Römische Hügelgräber (Brandgräber)

Das Römische Brandgräberfeld Idenheim ist ein römisches Grabfeld in der Ortsgemeinde Idenheim im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz.

Beschreibung

Auf der heutigen Gemarkung von Idenheim befinden sich zwei Brandgräberfelder. Eines liegt südwestlich des Ortes am Rande eines Waldgebiets[1] und eines westlich der Ortsgemeinde zwischen Idenheim und Meilbrück (Meckel).[2]

Brandgräberfeld 1 stammt aus der Zeit um 100 n. Chr.[1] und Brandgräberfeld 2 entstand etwa in der ersten Hälfte des 1. Jahrhunderts n. Chr. bis in das frühe 2. Jahrhundert n. Chr.[2] Beide sind somit als römerzeitlich einzuordnen.

Archäologische Befunde

Brandgräberfeld 1

Unweit der 1973 gefundenen Grabhügelnekropole fand man 1925 bei Forstarbeiten römische Brandgräber. Sie wurden jedoch zu spät entdeckt und bei den Arbeiten zerstört. Man konnte lediglich ein Tonlämpchen, Scherben von drei Tongefäßen und eine unbestimmbare Kupfermünze bergen. Diese befinden sich heute im Besitz des Rheinischen Landesmuseums Trier und konnten dem Jahrzehnt 100 n. Chr. zugeordnet werden.[1]

Brandgräberfeld 2

Bei Bauarbeiten fand man unweit der Landesstraße 2 von Idenheim nach Meilbrück in der Nähe des Wohnplatzes Tannenhof ein weiteres Feld von römischen Brandgräbern. Man verzichtete auf eine genauere Untersuchung und führte lediglich eine Bergung der freigelegten Funde durch. Hierbei handelt es sich um einige Tongefäße aus dem 1. und 2. Jahrhundert n. Chr. Sie befinden sich heute im Kreismuseum Bitburg-Prüm.[2][3]

Erhaltungszustand und Denkmalschutz

Die römischen Brandgräber wurden durch die Forstarbeiten und durch den Straßenbau weitestgehend zerstört und sind nicht mehr bzw. nur in Teilen noch erhalten.

Die Brandgräberfelder sind als eingetragenes Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (DSchG)[4] unter besonderen Schutz gestellt. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig, Zufallsfunde an die Denkmalbehörden zu melden.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Eintrag zu Römisches Brandgräberfeld 1 in der Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier; abgerufen am 12. März 2022.
  2. 2,0 2,1 2,2 Eintrag zu Römisches Brandgräberfeld 2 in der Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier; abgerufen am 12. März 2022.
  3. Römisches Brandgräberfeld 2 bei 49° 54′ 3,8″ N, 6° 33′ 14,6″ O.
  4. Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz

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