Römisches Brandgräberfeld Hüttingen an der Kyll

Koordinaten: 49° 57′ 23″ N, 6° 35′ 48″ O

Römisches Brandgräberfeld Hüttingen an der Kyll
p1
f1
Lage Rheinland-Pfalz, Deutschland
Fundort Hüttingen an der Kyll
Römisches Brandgräberfeld Hüttingen an der Kyll (Rheinland-Pfalz)
Wann Römische Hügelgräber (Brandgräber)

Das Römische Brandgräberfeld Hüttingen an der Kyll ist ein römisches Grabfeld in der Ortsgemeinde Hüttingen an der Kyll im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz.

Beschreibung

Auf der heutigen Gemarkung von Hüttingen an der Kyll befinden sich zwei römische Grabfelder. Eines wurde südöstlich des Ortes auf der rechten, hier unbewohnten Seite des Flusses Kyll, entdeckt.[1] Ein weiteres Grabfeld befindet sich östlich von Hüttingen in einem Waldgebiet in Richtung Gondorf.[2]

Das erste Grabfeld lässt sich als gallorömisch einordnen[1], das zweite als römerzeitlich.[2]

Archäologische Befunde

Grabfeld 1 an der Kyll

Im Jahre 1912 wurde dieses Grabfeld unweit der Kyll entdeckt und geplündert. Bekannt ist, dass es sich um Brandgräber handelte, die in der Spätlatènezeit sowie in der frührömischen Epoche zu verorten sind. Als Beigaben wurden Terra-Nigra-Flaschen, gallische Sigillatellen, zwei Spiralfibeln aus der Latènezeit sowie Fibelreste beobachtet.[1]

Grabfeld 2 Richtung Gondorf

Dieses Brandgräberfeld wurde ebenfalls 1912 entdeckt und ausgegraben. Bekannt wurde hiervon lediglich, dass man auf quadratische Kalksteinkisten mit Deckplatten gestoßen ist. Möglicherweise handelte es sich hierbei um Aschenkisten. Neben den Urnen sind als Beigaben Teller und Münzen bekannt.[2]

Erhaltungszustand und Denkmalschutz

Im Zuge der Raubgrabungen wurden die beiden Gräberfelder weitestgehend zerstört und sind nicht mehr vor Ort erhalten. Grabfeld 1 befindet sich zudem in einer landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche. Grabfeld 2 liegt heute in einem Waldgebiet.

Die Gräberfelder sind als eingetragenes Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (DSchG)[3] unter besonderen Schutz gestellt. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig, Zufallsfunde an die Denkmalbehörden zu melden.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Eintrag zu Gallorömisches Brandgräberfeld an der Kyll in der Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier; abgerufen am 2. März 2022.
  2. 2,0 2,1 2,2 Eintrag zu Römisches Brandgräberfeld Richtung Gondorf in der Datenbank der Kulturgüter in der Region Trier; abgerufen am 2. März 2022.
  3. Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz

Die News der letzten Tage