Datei:Charlemagne denier Mayence 812 814.jpg

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Beschreibung

Monnaie. Denier, indéterminé, Charlemagne   (Wikidata search (Cirrus search) Wikidata query (SPARQL)  Create new Wikidata item based on this file)
Urheber

Charlemagne. Autorité émettrice de monnaie

indéterminé. Atelier monétaire. Émetteur
Titel
Monnaie. Denier, indéterminé, Charlemagne
Beschreibung
Français : Appartient à l’ensemble documentaire : MonnFrCar
institution QS:P195,Q193563
Referenzen
Français : Notice du catalogue : https://catalogue.bnf.fr/ark:/12148/cb419618674
Herkunft/Fotograf
Français : Bibliothèque nationale de France, département Monnaies, médailles et antiques, CAR-1557
Bibliothèque nationale de France
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Andere Versionen

Lizenz

Public domain
Dieses Werk ist in Frankreich aus einem der folgenden Gründe gemeinfrei:
  • Der Autor (oder der letzte Autor im Falle eines Gemeinschaftswerks) ist vor mehr als 70 Jahren gestorben (CPI art. L123-1) und kam nicht in den Genuss einer Verlängerung des Urheberrechts (CPI art. L123-8, L123-9 und L123-10)[1];
  • Es handelt sich um ein anonymes oder pseudonymes Werk (die Identität des Autors wurde nie offengelegt) oder ein kollektives Werk[2] und mehr als 70 Jahre sind seit seiner Veröffentlichung vergangen (CPI art. L123-3);
  • Es handelt sich um die Aufzeichnung eines audiovisuellen oder musikalischen Werks, das bereits gemeinfrei ist, und seit der Aufführung oder Aufzeichnung sind mehr als 50 Jahre vergangen. (CPI art. L211-4).

Bitte beachten Sie, dass „Urheberpersönlichkeitsrechte“ auch dann gelten, wenn das Werk gemeinfrei ist. Sie umfassen unter anderem das Recht auf Achtung des Namens, der Qualität und des Werks des Urhebers. (CPI art. L121-1). Die Namensnennung bleibt daher obligatorisch.
  1. Urheberrechtsverlängerungen sind nur bei Musikwerken und bei Urhebern zu berücksichtigen, die Mort pour la France (während eines Konflikts im Dienste Frankreichs gestorben sind). In allen anderen Fällen gilt für sie die Frist von 70 Jahren post mortem auctoris (siehe diese Erklärung des Cour de Cassation).
  2. Der kollektive Arbeitsstatus ist recht restriktiv, bitte stellen Sie sicher, dass er tatsächlich festgelegt ist.

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