Datei:Anlage 1 - Straßenbahnen, StVO 1939.svg
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Beschreibung
BeschreibungAnlage 1 - Straßenbahnen, StVO 1939.svg |
Deutsch: Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) ist eine kreisrunde gelbe Scheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45 cm betragen“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153). |
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28. Juli 1939
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