Kategorie:Nach der Haager Konvention geschütztes Kulturgut in Bayern

Kategorie Geschütztes Kulturgut

Diese Kategorie enthält Artikel über Gebäude oder andere unbewegliche Einrichtungen in Bayern, die in die Liste zu schützender Kulturgüter im Sinne der 1954 verabschiedeten Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten aufgenommen wurden. Aus den Bestimmungen dieser Konvention ergibt sich für diese Güter eine Respektierungspflicht und eine Sicherungspflicht. Für den Fall eines bewaffneten Konflikts gilt beispielsweise ein Verbot der Zerstörung oder Beschädigung, des Diebstahls und der Plünderung sowie der Beschlagnahme. In Friedenszeiten schreibt diese Konvention bestimmte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vor.

Die Kulturgüter sind mit dem nebenstehenden Schutzzeichen markiert. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bayern hat insgesamt ein maximales Kontingent von 1.600 Kulturgütern, die dem Schutz nach Haager Konvention unterliegen dürfen.

Weblinks

Seiten in der Kategorie „Nach der Haager Konvention geschütztes Kulturgut in Bayern“

Folgende 2 Seiten sind in dieser Kategorie, von 2 insgesamt.

Die News der letzten Tage