Datei:Flag of Kuna Yala.svg

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 750 × 500 Pixel, Dateigröße: 2 KB)

Diese Datei stammt aus Wikimedia Commons und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
English: Flag of Guna Yala, Panama. The swastika-based design was adopted by the Guna in 1925. Some variations on this flag have been used, with red top and bottom bands, or with a red ring hung around the base of the top arm of the swastika; the latter was added in 1942 to "de-Nazify" the flag.
Español: Bandera del grupo étnico de la comarca de Guna Yala, de Panamá, confeccionada por Waga Ebinkili (María Colman), a raiz de la Revolución Guna (1925). El símbolo similar a una esvástica, representa, en la cosmogonía Kuna Yala, la figura de un pulpo, creador del mundo.
Quelle S/V Moonrise
Urheber S/V Moonrise
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain Diese Abbildung einfacher Geometrie ist gemeinfrei („public domain“), weil sie ausschließlich Allgemeingut enthält und die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht.
Heptagon
Heptagon
Non Nazi swastikas Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Hakenkreuze religiöser Natur, einschließlich solcher, die vom Jainismus, Hinduismus und Buddhismus verwendet werden.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/svg+xml

f7cb977fb8e74167c066739e4611ef6e969f05de

1.801 Byte

500 Pixel

750 Pixel

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell19:49, 29. Mär. 2009Vorschaubild der Version vom 19:49, 29. Mär. 2009750 × 500 (2 KB)wikimediacommons>HansenBCNwiki/FIAV colours, following FOTW specs (dark orange O+, yellow Y, 1:4:1 strips ratio)

Die folgende Seite verwendet diese Datei:

Metadaten

Die News der letzten Tage